E-Mobilität

E-Mobilität

Die Tankkarte für’s Elektroauto!

Deine Mitarbeitenden dürfen den Dienstwagen auch zuhause laden? Wir haben die Tankkarte für‘s Elektroauto! Virtuelle Bilanzierung ordnet an der Wallbox oder Standardladesäule jeden Ladevorgang genau dem individuell gewünschten Tarif und Abrechnungspartner zu. Für Arbeitgeber heißt das: Alle Ladevorgänge deiner Mitarbeitenden erscheinen auf einer Rechnung – auch wenn zuhause geladen wurde. Die Rückerstattung entfällt.

Du fährst mit Grünstrom?

Nimm ihn überall mit hin! Mit virtueller Bilanzierung nimmst du deinen Stromtarif überall hin mit und lädst auch unterwegs sicher genau die Stromqualität, die du dir ausgesucht hast. An öffentlichen Ladepunkten kannst du auch den eigenen Strom laden.

Ladepunkte für Anwohner:innen oder Kund:innen?

Nutze Mobilstrom plus Basislieferant. Das Ladeinfrastrukturangebot von Kommunen oder Betreibern von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum wird attraktiver, wenn EV-Nutzer:innen auch den eigenen Strom laden können. Wenn nicht durchgeleitet wird, greift die Basisversorgung.

PRESSEINFORMATION | Berlin, 9. Juni 2023

50Hertz, decarbon1ze, LichtBlick und Stromnetz Berlin wollen systemdienliches Laden von E-Fahrzeugen erleichtern

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Effizient und komfortabel für Arbeitgeber:innen und Mitarbeitende.

Arbeitgeberladen

Mit Standardhardware am Ladepunkt ordnen wir Ladevorgänge auch zuhause transaktionsscharf genau dem Lieferanten und Vertrag des Unternehmens zu. Alles auf eine Rechnung. Keine Rückerstattung. Und Vorsteuerabzugsfähig. So funktioniert die direkte Belieferung.

Auch unterwegs die freie Lieferantenwahl umsetzen.

Überall den eigenen Strom laden.

Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass E-Autofahrer:innen auch an öffentlichen Ladepunkten den eigenen Strom laden können. An der Ladesäule wird durchgeleitet. Wer den eigenen Strom nicht dabei hat, lädt wie zuvor am öffentlichen Ladepunkt.